Positionspapier zum Thema GVO

09. April 2009

in der Landwirtschaft


Das Thema der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) wird in den nächsten Jahren wieder sehr aktuell. Das gegenwärtige Moratorium für die Freisetzung von GVO in der Schweiz läuft am 22. November 2010 aus und soll gemäss Bundesrat noch um 3 Jahre verlängert werden. Diese verbleibende Zeit ist daher zu nutzen, um klar Stellung zu nehmen.


Aufgrund der im umfangreichen Positionspapier dargelegten Überlegungen lehnt der VDRB die Freisetzung von GVO in der Landwirtschaft grundsätzlich ab. Nur aussergewöhnliche Gefährdungen durch anders nicht einzudämmende Krankheiten an Pflanzen oder Tieren könnte ein Grund sein, GVO zu tolerieren. Der VDRB nimmt dabei eine differenzierte Stellung bezüglich transgenen und cisgenen Organismen ein. Transgene Organismen werden als unnatürlich auf jeden Fall abgelehnt, weil deren Auswirkungen auf die Umwelt und Natur langfristig nicht abschätzbar sind. Cisgene Organismen werden in Ausnahmefällen akzeptiert. Dabei wird aber auch diese Technik dann abgelehnt, wenn sie nur kommerzieller (z.B. Verlängerung der Lagerfähigkeit) oder kosmetischer (z.B. keine Verfärbungen von Früchten) Art sind. Für cisgene gentechnisch veränderte Organismen wird zudem allenfalls befürwortet, dass diese nicht mehr als GVO gekennzeichnet werden müssen.

Download Positionspapier, genehmigt durch den Zentralvorstand des VDRB am 3. April 2009.

 
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