
- Landwirtschaftsgesetz: Grundlage der Unterstützung der Imkerei
- Tierschutzgesetz: Grundsätze der Tierhaltung
- Tierschutzverordnung: Ausführungsbestimmungen zum Tierschutzgesetz
- Tierseuchengesetz: generelle Bestimmungen zu Tierseuchen
- Tierseuchenverordnung: mit speziellen Bestimmungen zu den Bienenseuchen Faul- und Sauerbrut, inkl. Aufgaben und Kompetenzen des Bieneninspektors.
- Tierzuchtverordnung, inkl. Neuerungen ab 1.1.2010, welche die Unterstützung der Honigbienen vorsieht.
- Lebensmittelgesetz
- Lebensmittelhandbuch SLMB, Bereich Honig
- Verordnung über tierische Lebensmittel, wie auch Honig
- Verordnung über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände, inkl. Regelung des Täuschungsverbotes
- Hygieneverordnung
- ZBF-Liste der therapeutischen Mittel
Therapeutische Mittel sind Produkte mit Heilanpreisung. Diese müssen von SwissMedic für Bienen zugelassen sein. Nicht alle diese Produkte sind aber auch empfehlenswert, besonders die chemischen, systemisch wirkenden Mittel können nicht mehr empfohlen werden, einerseits weil viele Milben bereits resistent gegen diese Mittel sind, andererseits, weil sie Rückstände im Honig hinterlassen. Für Siegelimker sind nur diejenigen therapeutischen Mittel zugelassen, die auch vom ZBF empfohlen sind. - Allgemeinverfügung Streptomycin 2010 vom Bundesamt für Landwirtschaft
Technische Weisungen des BVET über die Massnahmen im Seuchenfall von Faul- und Sauerbrut bei Bienen: